Die Privat-Rente verbessert und sichert Ihre Versorgung im Alter durch lebenslange,
garantierte Auszahlungen und ist eine wichtige Ergänzung und
Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
Haben Sie sich auch für Ihren Ruhestand viel vorgenommen? Endlich Zeit für
Hobbys, schöne Reisen, Konzert- oder Theaterbesuche. Doch all das kostet
Geld.
Damit Sie nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen, denken Sie
jetzt an eine zusätzliche private Altersvorsorge.
Die Privatrente ähnelt einem Auszahlungsplan oder wie ein Sparbuch für das Alter.
Bei der Privatrente gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Sie wird lebenslang gezahlt, egal wie alt Sie werden und ob in dieser Zeit, der von Ihnen eingezahlte Betrag schon aufgebraucht worden ist.
Beim Ableben der versicherten Person wird kein Todesfallschutz
gewährleistet.
Weil keine weiteren Kosten entstehen, ist die Rendite höher als bei der Kapitallebensvericherung.
Es gibt zwei Formen der Privatrente:
Sofortrente
aufgeschobene Rente
Infos zur Privatrente
Die Privatrente unterliegt der Mindestverzinsung von 2,25 Prozent und setzt sich aus einem garantierten Teil - und aus einem Überschussanteil zusammen. Durch die steigende Lebenserwartung ist allerdings der Überschussanteil nur mäßig sicher.
Nur der Sparanteil wird verzinst. Dieser entspricht nicht Ihren geleisteten Beiträgen, denn von denen werden u.a. die Verwaötungskosten abgezogen.
Je nach Verteilung der Überschüsse gibt es drei Arten der Rentenzahlung:
konstante Rente: voraussichtliche Überschussanteile werden gleichmäßig auf die Rentenlaufzeit verteilt
dynamische Rente: Steigerung der Rente in Abhängigkeit der Überschussanteilen
sinkende Rente: hohe Auszahlungen zu Rentenbeginn werden von Jahr zu Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz verringert
Ein Wort zur Besteuerung
Alle oben genannten Rentenformen mit regelmäßigen Beitragszahlungen genießen den gleichen Steuervorteil.
Die ausgezahlte Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Das bedeutet: Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente (§ 22 EStG). So beträgt z.B. der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren ab 2005 18 Prozent der Gesamtrente.
Dieser Satz ist abhängig vom Renteneintrittsalter und bleibt über die
gesamte Laufzeit konstant.
Bei der einmaligen Kapitalauszahlung fallen
steuerpflichtige Erträge an!
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Privaten Rentenversicherung. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.mehr...