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Die klassische Lebensversicherung ist eine gut planbare Kapitalinvestition.
Sie zahlen vereinbarte Monats- bzw. Jahresbeiträge ein und wissen genau, was am Ende mindestens herauskommt.
- Die Beiträge für Ihre Lebensversicherung können Sie steuerlich im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
- Die Erträge aus Kapitalauszahlungen werden zu 50 Prozent besteuert bei:
- einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren
- einer Auszahlung nach dem 60. Geburtstag
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Patrick Bethge Hillinstraße 5 54296 Trier
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