Patrick Bethge Versicherungsmakler in Trier
Ihr persönliches Versicherungsportal
InhaltImpressumLexikonSuche
Menü
Startseite
Dokumente
Kundenlogin

Dokumente

Seite empfehlen
Hier finden Sie die Maklervollmacht.

Der Makler ist insbesondere berechtigt:

  • Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
  • Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
  • Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
  • für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.
  • mehr...
     

    Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.

    Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.

    mehr...
     
     
     
    Kontakt
    Patrick Bethge
    Hillinstraße 5
    54296 Trier
    mehr...
    not visible