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Ankauf Ihrer Lebensversicherung

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Verkaufen sie ihre Lebensversicherung und erhalten Sie das doppelte des momentanen Rückkaufwertes!

Fast jeder Deutsche hat eine Lebensversicherung. Sie ist für viele Menschen eine krisensichere und verlässliche Geldanlage.

Doch das Leben ändert sich und man sollte sich Gedanken über Alternativen machen, wenn folgende Situationen eintreten:

Sie haben einen finanziellen Engpass oder Sie merken, dass die Gewinnprognosen ihrer Versicherungsgesellschaft nicht mehr zutreffen?
Sie haben die eine oder andere Lebensversicherung beitragsfrei gestellt?
Oder passt eine Lebensversicherung schlichtweg nicht mehr in Ihre Lebensplanung?
Dann folgen Sie dem Rat vieler Verbraucherschützer:

„Verkaufen ist besser als kündigen!“


Als Ihr Makler kann ich Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen können, denn auch hier gilt es nicht das erstbeste Angebot zu nehmen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die meist hohen Verluste zu vermeiden, die mit einer Vertragsauflösung verbunden sind.
Gerade in den ersten Jahren der Laufzeit ist das Vertragsguthaben meist deutlich geringer, als die Summe der eingezahlten Beiträge. Dies hängt mit den hohen Kosten und Gebühren der Versicherungen zusammen.
Dazu kommt, dass bei einer Kündigung unter 12 Jahren Laufzeit die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag vom aktuellen Rückkaufswert abgezogen werden und somit das Guthaben nochmals verringert wird.

Ihre Vorteile:

-Sie zahlen ab sofort keine Beiträge mehr.
-Sie erhalten das doppelte des Rückkaufswertes
-Sie erhöhen sofort ihre Liquidität > Fordern sie ein Angebot.
-Sie erhalten auf Wunsch eine bessere Todesfallalternative.
-Sie haben 100%ige Kapitalsicherheit durch einen Treuhänder und
 das kostenfrei!

Voraussetzungen für den Verkauf:

-Rückkaufswert bzw. Guthaben mindestens 2.000 €.

Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um:
  • eine Kapital- oder Fondsgebundene Lebensversicherung
  • eine Rentenversicherung
  • einen Bausparvertrag
  • einen Depot- oder Fondssparplan
Policen werden nicht angekauft, wenn sie beliehen, verpfändet oder abgetreten sind.
Gleiches gilt auch für Verträge aus betrieblicher Altersversorgung.

Verkaufsabwicklung:

Was wird benötigt?
  • Kopie Ihrer Police oder Verlusterklärung
  • Abwicklungsauftrag
Sie erhalten einen schriftlichen Kaufvertrag, die Abwicklung durch einen Treuhänder sowie eine Verbriefung über das Doppelte des Rückkaufswetes bzw. des Guthabens.

Klingt das für Sie interessant?

Dann Informieren Sie sich unverbindlich und stellen uns eine Anfrage per e-mail.
Wichtig ist für uns die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes bzw. Guthabens.

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Kontakt
Patrick Bethge
Hillinstraße 5
54296 Trier
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